Mein Warenkorb

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. Geltungsbereich
1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der VitaJuwel GmbH (nachfolgend „VJ“) und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

2. Handelt es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer, gelten diese Geschäftsbedingungen auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Handelt es sich bei dem Besteller um einen Verbraucher, beanspruchen diese Geschäftsbedingungen nur Geltung für den jeweiligen Einzelkaufvertrag.

3. Handelt es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer, anerkennt VJ entgegenstehende bzw. abweichende Bedingungen des Bestellers nicht an, es sei denn, VJ hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

4. Diese Geschäftsbedingungen gelten selbst dann, wenn VJ in Kenntnis
entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung vorbehaltlos ausführt.

5. Bei der Bestellung von Unternehmern ist für den Liefer- und Leistungsumfang die schriftliche Auftragsbestätigung von VJ maßgebend. Spätere Zusätze, Nebenabreden und Änderungen zum vereinbarten Liefer- und Leistungsumfang bedürfen der schriftlichen Bestätigung von VJ.

II. Angebote und Preise
1. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind auch bezüglich der
Preisangaben freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich VJ 30 Kalendertage gebunden.

2. Sämtliche Preise gelten ab Werk einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Versendungskosten, möglicher Kosten für eine Transportversicherung oder Verzollungskosten (EXW Scheidegg i. Allgäu, Deutschland gem. Incoterms 2010).

3. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen Höhe hinzu.

4. VJ behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden dem Besteller auf Verlangen nachgewiesen. Dem Besteller bleibt bei Preiserhöhungen das gesetzliche Rücktrittsrecht.

III. Zahlungsbedingungen
1. VJ behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen die Zahlungsmöglichkeit per Nachnahme auszuschließen.

2. Die Zahlung per Rechnung ist nur Unternehmern vorbehalten und bedarf der schriftlichen Bestätigung von VJ. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen (Zahlungseingang bei VJ) nach Rechnungsdatum.

3. Zahlt der Besteller nicht innerhalb der in III. 2. genannten Frist, ist VJ berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe und daneben im Falle einer ersten Mahnung pauschal EUR 5,00 und im Falle einer zweiten Mahnung pauschal EUR 20,00 zu verlangen. Dem Besteller ist der Nachweis eines geringeren Schadens gestattet.

4. Die Zahlung im Sinne von III. 2. gilt erst dann als erfolgt, wenn der gesamte Rechnungsbetrag auf einem der Konten von VJ eingegangen ist. Die Ablehnung von Schecks behält sich VJ vor.

5. Kommt der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen im Sinne von III.2. nicht nach, ist VJ berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Wird diese Restschuld nicht sofort bezahlt, so erlischt das Gebrauchsrecht des Bestellers am Liefergegenstand. VJ ist in diesem Fall berechtigt, entweder den Liefergegenstand, ohne Verzicht auf ihre Ansprüche, bis zu deren Erfüllung wieder an sich zu nehmen oder wahlweise vom Vertrag zurückzutreten. Bei Wegnahme des Liefergegenstandes gehen alle Kosten zu Lasten des Bestellers. Bei Rücktritt hat der Besteller VJ neben einer Entschädigung für die Benutzung des Liefergegenstandes auch die Wertminderung zu ersetzen.

6. Reklamationen berechtigen den Besteller nur zur Zurückbehaltung von Zahlungen, die auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. Er kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.

IV. Lieferung
1. Für den Fall, dass der Besteller ein Verbraucher ist, ist angegebene Lieferfrist verbindlich.

2. Ist der Besteller ein Unternehmer, ist die angegebene Lieferzeit aufgrund der begrenzten Bevorratung von Waren unverbindlich. Die Vereinbarung besonderer Liefertermine oder -fristen, bedarf in diesem Fall der Schriftform.

3. Die Lieferfrist beginnt mit Absendung der Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder, falls der Versand aus von VJ nicht zu vertretenden Gründen unterbleibt, die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Fällen höherer Gewalt und sonstigen außerhalb des Willens von VJ liegenden Hindernissen, soweit diese auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Lieferanten von VJ eintreten.

4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so ist VJ berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. VJ ist bei Annahmeverzug berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern die Voraussetzungen des Annahmeverzuges beim Besteller vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kauf- bzw. Liefersache in dem Zeitpunkt auf den
Besteller über, in dem dieser in Verzug geraten ist.

5. VJ haftet bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen gegenüber Bestellern, welche Verbraucher sind. Soweit der Besteller ein Unternehmer ist, haftet VJ nur im Falle des Vorliegens eines Fixgeschäftes. Mögliche Haftungsansprüche des Bestellers gegenüber VJ aus Verletzung einer Vertragspflicht bei Fixgeschäften sind vor Vertragsabschluss der Höhe nach zu beziffern.

6. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von VJ zu vertretenden vorsätzlichen
Vertragsverletzung beruht, ist ihre Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. VJ haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von ihr zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

V. Versand, Gefahrenübergang
Bei der Bestellung von Waren durch einen Unternehmer gilt:

a) Die Gefahr des Untergangs der Lieferung geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Besteller über. 
b) Bei vom Besteller zu vertretenden Verzögerungen der Absendung, geht die Gefahr ab Versandbereitschaft auf den Besteller über. 
c) Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers (EXW Scheidegg i. Allgäu, Deutchland gem. Incoterms 2010).
d) Gelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller entgegenzunehmen. Alle Sendungen, die bereits beim Empfang als schadhaft erkennbar waren, müssen unverzüglich schriftlich reklamiert und der Schadenumfang festgehalten werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können, sind VJ unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
e) VJ ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

VI. Haftung, Gewährleistung
1. VJ haftet nur für Schäden, die auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

entstehen und eintreten. Eine weitergehende Haftung als die im Folgenden ausgeführte ist ausgeschlossen.

2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist VJ nach Wahl von VJ zu Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt, wenn der Besteller ein Unternehmer ist. Im Falle der Mangelbeseitigung trägt VJ in diesem Falle die Höhe der Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Schlägt die Nacherfüllung trotz zweimaligem Mangelbeseitigungsversuch fehl, so ist der Besteller (sofern Unternehmer) nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

3. VJ weist darauf hin, dass es sich bei den verarbeiteten Edelsteinen und Halbedelsteinen um Naturprodukte handelt, die in Form und Farbe voneinander abweichen. Gegebenfalls können natürliche Absonderungen auftreten, die die Nutzbarkeit des Liefergegenstands nicht beeinträchtigen. Dies stellt keinen Mangel dar und berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mängel- oder Gewährleistungsrechten.

4. VJ haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller
Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

5. Sofern der Besteller ein Unternehmer ist, ist die Haftung von VJ, abgesehen von vorsätzlicher und grob fahrlässiger Pflichtverletzung, auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt. VJ haftet nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haftet sie nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

6. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit und der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

7. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Besteller Eingriffe und/oder Reparaturen an Liefergegenständen ohne Zustimmung von VJ vornehmen lässt

8. Für Mängelansprüche gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
Ist der Besteller ein Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.

9. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.

10. Soweit die Haftung von VJ ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von VJ. Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und sämtlicher Nebenforderungen im Eigentum von VJ. Der Besteller verwahrt d. Eigentum für VJ.

12. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers ist VJ berechtigt, den Liefergegenstand zurückzuverlangen.

13. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller diesen auf das Eigentum von VJ hinzuweisen und VJ unverzüglich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, VJ die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen / außergerichtlichen Kosten zu erstatten, trägt diese der Besteller.

14. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie eine Pfändung des
Liefergegenstandes durch VJ gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

VIII. Weiterverkauf
1. Soweit der Besteller ein Unternehmer ist und die von VJ erworbenen Liefergegenstände an dritte Unternehmer liefert, die Produkte im Wege des Fernabsatzes (insbesondere Teleshopping, E-Commerce, Katalogbestellung) vertreiben, ist der Besteller verpflichtet, vor dem Weiterverkauf die vorherige schriftliche Zustimmung von VJ einzuholen.

2. Bei Verstoß gegen Ziffer 1. verwirkt der Besteller eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 25.000,00 für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs. Dem Besteller ist der Nachweis gestattet, dass VJ ein geringer Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als vorgenannte Vertragsstrafe ist.

IX. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Anwendbares Recht
Sofern der Besteller ein Unternehmer ist, gilt:

a. ist der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten München. 
b. Dies gilt auch für den Fall, dass der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder seinen Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss in das Ausland verlegt oder der Wohnsitz, Sitz bzw. der gewöhnliche Aufenthaltsort bei Klageerhebung unbekannt ist. 
c. VJ ist zudem berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen, sofern es sich hierbei um einen Unternehmer handelt.
d. Erfüllungsort für alle Zahlungen ist Scheidegg i.Allgäu.
e. Die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen VJ und dem Besteller unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.